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Kleiner Gemeinderat
Er ist ein Leistungsorgan der Stadt, sowohl im eigenen als auch im übertragenen Wirkungskreis. Im übertragenen Wirkungskreis kann er Entscheidungen treffen, nur wenn es das Gesetz vorschreibt.
Der Kleine Gemeinderat besteht in Prachatitz aus den 1. und 2. Bürgermeistern und fünf weiteren Stadträten. Er wird je nach Bedarf einberufen, in der Regel alle zwei Wochen und seine Sitzungen sind nicht für Öffentlichkeit bestimmt.
Hauptaufgaben des Kleinen Gemeinderates:
- Wirtschaften der Gemeinde nach dem abgestimmten Haushaltsplan zu sichern,
- Kommissionen des Kleinen Rates je nach Bedarf zu errichten, durchzuführen und aufzuheben,
- Erfüllung der Aufgaben vom Gemeindeamt und Kommissionen auf dem Gebiet des selbständigen Wirkungskreises zu kontrollieren,
- die Gesamtzahl der Gemeindeangestellten im Gemeindeamt und in den Organisationsabteilungen der Gemeinde festzustellen,
- die vom Gemeindeamt und von den Kommissionen angenommenen Massnahmen im selbständigen Wirkungskreis zu überprüfen,
- über die Mietsverträge zu entschließen,
- die Organisationsordnung des Gemeindeamtes abzustimmen.
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